Die 21. Enquete am 19.2. am elften Ludologischen Symposium bestritt Jakob Schindler-Scholz, seines Zeichens Spaßarbeiter. Mit Auswählen, wählte ganz ähnlich wie schon beim Einigen eine Funktion, die durch zahlreiche Spielmittel abgebildet werden kann. Das erkennt man schon am Cover: Die Möglichkeit durch ankreuzen auszuwählen wurde auch beim Eintragen prototypisch vorgezeigt. Doch hier ist auch paradoxerweise die Wahl markiert, sich der gegebenen Auswahl zu entziehen. In spielerisch-tricksender Absicht lässt sich manchmal der ludische Möglichkeitsraum ausweiten. Dies ist auch ein entscheidender Unterschied zur rechtlichen Sphäre: auf dem Stimmzettel, wäre die Wahl schlicht ungültig. Wie viel Zeit man sich z.B. beim Rummy lässt, um seinen Zug zu beginnen, indem man die zwischen offenen Ablagestapel oder verdecktem Talon auswählt ist eine Sache der ungeschriebenen Tischgepflogenheiten. Auch beim Schachturnier gilt vielleicht “berührt-geführt”, nicht bloß wie daheim “was liegt, das pickt” – manch einer lässt sogar Züge rückgängig machen, wenn er mit Kindern spielt.
Das lässt ihn zwischen ganz eindeutigen Akten des Auswählens und versteckten, durch andere Tätigkeiten implizierte Wahlen unterscheiden.
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